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Nutzungsvereinbarung

Bedingungen für die Nutzung der Dialog Maklerakademie

§1 Vorbemerkung

Die Dialog Maklerakademie wird von der Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, betrieben und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Die Dialog Versicherung AG bietet den Teilnehmern in der Dialog Maklerakademie Lernmaterialien für die ausschließlich persönliche Nutzung an.

Voraussetzung zur Nutzung der Dialog Maklerakademie ist ein mit der Dialog Versicherung AG bestehendes Vertragsverhältnis (i) als selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB, (ii) als nebenberuflicher Handelsvertreter nach § 92b HGB oder (iii) als Handelsmakler nach § 93 HGB. Die Dialog Maklerakademie steht ferner Angestellten der Generali Deutschland AG im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zur Nutzung offen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Dialog Maklerakademie.

Im Rahmen der Erstregistrierung für die Dialog Maklerakademie bzw. mit der erstmaligen Nutzung stimmt der Teilnehmer diesen Nutzungsbedingungen durch Anhaken einer entsprechenden Checkbox zu.

 

§2 Urheberrechte

Die Dialog Maklerakademie enthält Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sound und andere Materialien, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt sind. Die Urheber- und Verwertungsrechte hieran stehen ausschließlich der Dialog Versicherung AG oder ihren Lizenzgebern zu. . Verstöße dagegen können Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

 

§3 Nutzung der Materialien der Dialog Maklerakademie

Sie sind berechtigt, im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses mit der Dialog Versicherung AG die Materialien, die Ihnen in der Dialog Maklerakademie zugänglich gemacht werden, zu nutzen, herunterzuladen und auszudrucken. Dieses Recht bezieht sich ausschließlich auf den eigenen beruflichen Gebrauch im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für die Dialog Versicherung AG. Materialien der Dialog Maklerakademie dürfen nicht für andere Zwecke vervielfältigt, verkauft, übertragen, publiziert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Dialog Versicherung AG in Textform.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Dialog Maklerakademie ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Er unterlässt insbesondere jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Dialog Maklerakademie zu beeinträchtigen. Es ist dem Teilnehmer untersagt, automatisierte Zugriffe (z. B. Bots, Scraper) auf die Dialog Maklerakademie durchzuführen, rechtswidrige, beleidigende oder irreführende Inhalte über die Dialog Maklerakademie zu verbreiten oder die Dialog Maklerakademie für Zwecke zu nutzen, die nicht mit dem Vertragszweck im Einklang stehen.

Für einzelne Weiterbildungsangebote der Dialog Maklerakademie können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Auf solche ergänzenden Bedingungen wird der Teilnehmer vor der Buchung des jeweiligen Angebots gesondert hingewiesen.

 

§4 Inhalt / Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Dialog Versicherung AG ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen). Über Änderungen wird der Teilnehmer bei der nächsten Anmeldung an der Dialog Maklerakademie informiert.

Die fortgesetzte Nutzung der Dialog Maklerakademie nach Inkrafttreten geänderter Nutzungsbedingungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers zu den geänderten Bedingungen möglich. Ohne aktive Zustimmung ist eine weitere Nutzung der Plattform ausgeschlossen.

 

§5 Registrierung und Zugangskennung

Es darf nur ein Benutzerkonto pro Person angelegt werden.

Die Dialog Versicherung AG ist berechtigt, den Zugang eines Teilnehmers zur Dialog Maklerakademie vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder der Missbrauch seines Zugangs durch Dritte zu befürchten ist. Die Sperrung wird dem Teilnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Der Teilnehmer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.

Sie sind für jede Nutzung des Angebots der Dialog Maklerakademie verantwortlich, die mit Hilfe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts ausgeführt wird, soweit Sie dies zu vertreten haben. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort vor unautorisiertem Gebrauch geschützt sind. Falls Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Zugangsdaten bemerken oder vermuten, sind Sie verpflichtet, die Dialog Versicherung AG unverzüglich zu benachrichtigen (siehe § 9).

In der Dialog Maklerakademie werden Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Titel, Emailadresse, ggf. BWV-ID, Vermittlernummer/n) sowie Daten zu den von Ihnen absolvierten Weiterbildungen (Buchungs-ID, Buchungs-/Stornierungsdatum, Anbieter, Weiterbildungszeiten IDD, Titel und Zeitraum der Weiterbildung, Lerninhalt, Lernart) gespeichert.

Soweit der Teilnehmer im Rahmen der Dialog Maklerakademie Weiterbildungsnachweise erhält, bescheinigen diese ausschließlich die Teilnahme an den jeweiligen Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich der absolvierten Weiterbildungszeiten. Auf Wunsch des Teilnehmers meldet die Dialog Versicherung AG die Weiterbildungszeiten an eine zentrale Weiterbildungsdatenbank. Die Dialog Versicherung AG übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung der Zertifikate durch Dritte (z. B. Aufsichtsbehörden, Branchenverbände), es sei denn, die Anerkennung wurde ausdrücklich zugesagt.

 

§6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Dialog Versicherung AG insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die Materialien der Dialog Maklerakademie entgegen § 3 dieser Bedingungen nutzt oder gegen seine Vertraulichkeitspflichten aus § 7 verstößt.

Die Nutzungsberechtigung für die Dialog Maklerakademie und das Recht, die in der Dialog Maklerakademie zur Verfügung gestellten Materialien zu verwenden, erlischt mit Beendigung der Zusammenarbeit mit der Dialog Versicherung AG.

 

§7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie im Vorfeld und im Zuge der Durchführung dieses Vertrages von der anderen Partei erhalten, stets nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden, sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich zu machen und vor Zugriff Dritter zu schützen. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle technischen und nichttechnischen Geschäfts- und andere Informationen, welche sich die Parteien während der Laufzeit dieser Vereinbarung zugänglich machen bzw. bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung zugänglich gemacht haben, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf anderem Weg zugänglich gemacht wurden. Dies umfasst insbesondere nicht öffentliche Tarif- und Produktinformationen, Annahmerichtlinien, Spezifikationen der Dialog Maklerakademie sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Wesen nach erkennbar vertrauliche Geschäftsinformationen.

Diese Vereinbarung betrifft nicht solche Informationen, bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese öffentlich bekannt oder zugänglich sind, diese durch die offenlegende Partei selbst öffentlich bekannt gegeben oder zugänglich wurden, sie über diese bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt verfügte, diese ihr von Dritten zugänglich gemacht wurden, ohne dass bezüglich dieser Informationen gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen verstoßen wurde.

Jede Partei wird ihr übergebene vertrauliche Informationen auf Verlangen der anderen Partei unverzüglich zurückgewähren und sämtliche angefertigten Kopien, Abschriften etc. auf Verlangen vernichten oder ebenfalls herausgeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In Datensicherungen enthaltene vertrauliche Informationen müssen nicht vernichtet oder herausgegeben werden, wenn dies wegen der Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

Die Dialog Versicherung AG ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen externer Dienstleister zu bedienen. Soweit diesen dabei vertrauliche oder personenbezogene Daten zugänglich gemacht werden, stellt die Dialog Versicherung AG durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass diese Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.

Rückfragen zum Datenschutz adressieren Sie bitte an: service@dialog-versicherung.de.

 

§8 Haftung

Die Dialog Versicherung AG bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dialog Maklerakademie, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Insbesondere kann die Verfügbarkeit aus Gründen, die die Dialog Versicherung AG nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, technische Störungen Dritter), oder wegen geplanter Wartungsarbeiten vorübergehend eingeschränkt sein. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.

Die Dialog Versicherung AG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Dialog Versicherung AG der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der Dialog Versicherung AG ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Dialog Versicherung AG.

Der Teilnehmer stellt die Dialog Versicherung AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Teilnehmer die Materialien der Dialog Maklerakademie entgegen diesen Nutzungsbedingungen verwendet hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere auch die Gebühren eines Rechtsanwalts. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Teilnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Die Dialog Versicherung AG ist berechtigt, Inhalte der Dialog Maklerakademie jederzeit zu aktualisieren, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer zumutbar ist. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs werden den Teilnehmern rechtzeitig angekündigt.

 

§9 Kontakt

Falls Sie irgendeine Frage bezüglich der Nutzungsbedingungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

Dialog Versicherung AG

Adenauerring 7

81737 München

Mail: maklerakademie@dialog-versicherung.de

www.dialog-versicherung.de

 

§10 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag, soweit die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Cyberangriffe sowie großflächige Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.

 

§11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und solcher Kollisionsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

 
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